PKW Klassen

Was darf ich mit den Klassen fahren?

Klasse B Klasse BE
Kraftwagen bis 3,5 t
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg
Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Eingeschlossene Klassen:
M, L, S
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:

Klasse B Klasse BE
18 Jahre alt 18 Jahre alt
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...


Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Klasse B Klasse BE
Theorie

-
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

- Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorie

- Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

- Grundausbildung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Unterlagen und Nachweise für den FS Antrag:

Klasse B Klasse BE
- Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten:

Klasse B Klasse BE
- Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wissenswertes

B und BE
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben

- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t).

- bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.

Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.

- müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12 t).
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.

Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h)

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Führerscheinklassen Übersicht

PKW Klassen Alle Informationen zu den PKW Klassen B und BE sowie Informationen Rund um das Thema Begleitetes Fahren mit 17 Jahren.

Motorrad Klassen Alle Informationen zu den Mofa- und Motorradklassen M, A1, A beschränkt und A unbeschränkt.

Klasse S Alle Informationen für Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft- fahrzeuge

Klassen L + T Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

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