Motorrad Klassen

Was darf ich mit den Klassen fahren?

Mofa M
A1 A beschränkt A unbeschränkt
Mofa

- maximal 25 km/h,
- einsitzig,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad

- maximal 45 km/h,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad

- bis 125 ccm Hubraum

und
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.

Eingeschl. Klasse: M
Motorrad

- bis 25 kW Motorleistung
und

- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Eingeschl. Klassen: A1, M
Motorrad

- über 25 kW Motorleistung

oder

- einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschl. Klassen: A beschränkt, A1, M

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:

Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
15 Jahre alt 16 Jahre alt 16 Jahre alt 18 Jahre alt 25 Jahre alt
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Mofa M A1, A beschränkt, A unbeschränkt
Theorie

6
Doppelstunden in einem Mofakurs
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Praxis

90 Minuten Grundausbildung
unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Theorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

- Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

- Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)

- 3 Fahrstunden Überland
- 2
Fahrstunden Autobahn
- 1
Fahrstunde bei Dunkelheit

Unterlagen und Nachweise für den FS Antrag:

Mofa
M, A1, A beschränkt, A unbeschränkt
- Passbild - Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes

Mofa M A1 A beschränkt
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch

- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

Führerscheinklassen Übersicht

PKW Klassen Alle Informationen zu den PKW Klassen B und BE sowie Informationen Rund um das Thema Begleitetes Fahren mit 17 Jahren.

Motorrad Klassen Alle Informationen zu den Mofa- und Motorradklassen M, A1, A beschränkt und A unbeschränkt.

Klasse S Alle Informationen für Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft- fahrzeuge

Klassen L + T Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

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