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Führerscheinklassen
Motorrad Klassen
Motorrad Klassen
Was darf ich mit den Klassen fahren?
| Mofa |
M |
A1 | A beschränkt | A unbeschränkt |
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Mofa - maximal 25 km/h, - einsitzig, - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Motorrad - maximal 45 km/h, - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Motorrad - bis 125 ccm Hubraum und - nicht mehr als 11 kW Motorleistung Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Eingeschl. Klasse: M |
Motorrad - bis 25 kW Motorleistung und - einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Eingeschl. Klassen: A1, M |
Motorrad - über 25 kW Motorleistung oder - einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Eingeschl. Klassen: A beschränkt, A1, M |
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
| Mofa | M | A1 | A beschränkt | A unbeschränkt |
| 15 Jahre alt | 16 Jahre alt | 16 Jahre alt | 18 Jahre alt | 25 Jahre alt |
| Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
| Mofa | M | A1, A beschränkt, A unbeschränkt |
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Theorie 6 Doppelstunden in einem Mofakurs In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. oder: Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden. Praxis 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts |
Theorie - 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis - Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
Theorie - 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis - Grundausbildung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) - 3 Fahrstunden Überland - 2 Fahrstunden Autobahn - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
Unterlagen und Nachweise für den FS Antrag:
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Mofa |
M, A1, A beschränkt, A unbeschränkt |
| - Passbild |
- Passbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort - Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Wissenswertes
| Mofa | M | A1 | A beschränkt |
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- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung. |
Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. | Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen. |
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